Kontakt
A + S Flamm GmbH
Rebenweg 3
79114 Freiburg im Breisgau
Tel: 0761 / 130 75 10
Fax: 0761 / 130 75 11
Mail: info@as-flamm.de
Unsere Geschäftszeiten:
- Mo.–Do. 7.30-16.30 Uhr
- Fr. 7.30-12.30 Uhr
Ihre Ansprechpartner:
Stephan Flamm
Inhaber und Geschäftsführer
stephan.flamm@as-flamm.de
Antim Kirchkessler
Servicetechniker für Anlagentechnik, Leiter unseres Kundendiensts
antim.kirchkessler@as-flamm.de
Patrick Geiser
Meister im Sanitär- und Heizungsbauhandwerk, Fachbauleitung HLS
patrick.geiser@as-flamm.de
Notdienst-Bedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Notdienst-Bedingungen gelten ausschließlich für Kunden der A+S Flamm GmbH mit einem aktiven Wartungsvertrag.
Ein Anspruch auf den Notdienst besteht nicht für Fremdkunden oder Kunden ohne laufenden Wartungsvertrag.
Der Endkunde ist verpflichtet, bei Kontaktaufnahme seine Kundennummer anzugeben. Ohne eindeutige Identifikation besteht kein Anspruch auf Notdienstleistung.
2. Notdienstzeiten
Der Notdienst ist zeitlich wie folgt begrenzt:
- Montag bis Freitag: 16:30 Uhr bis 19:00 Uhr
- Samstag, Sonntag und gesetzliche Feiertage: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten findet kein Notdienst statt.
3. Saisonale Regelung
Es gelten folgende Notdienst-Zeiträume:
- Sommer-Notdienst: 01.05. bis 30.09.
- Winter-Notdienst: 01.10. bis 30.04.
Im Sommer-Notdienst ist ein Einsatz aufgrund reiner Komforteinschränkungen ausgeschlossen.
Hierzu zählen insbesondere:
- Ausfall der Heizung
- Ausfall der Warmwasserbereitung
Sommer-Notdiensteinsätze erfolgen grundsätzlich bei Sanitär- oder Trinkwasserproblemen, insbesondere bei Wasserschäden oder Rohrbrüchen.
4. Leistungsumfang
Der Notdienst dient ausschließlich der akuten Störungsbeseitigung und Gefahrenabwehr.
- Eine vollständige Reparatur oder dauerhafte Instandsetzung ist nicht geschuldet
- Es besteht keine Garantie, dass die Anlage nach dem Einsatz vollständig funktionsfähig ist
- Ersatzteile können nur verbaut werden, wenn sie unmittelbar verfügbar sind
- Müssen Ersatzteile beschafft werden, erfolgt die weitere Behebung und Bearbeitung ausschließlich während der regulären Arbeitszeit.
5. Leistungsbereiche
Der Notdienst umfasst Einsätze bei Störungen oder Schäden in folgenden Bereichen:
- Heizungsanlagen
- Sanitärinstallationen
- Trinkwasseranlagen
6. Preise und Abrechnung (alle Preise netto zzgl. gesetzlicher MwSt.)
Für jeden Notdiensteinsatz werden folgende Kosten berechnet:
- Notdienstpauschale: 40,00 €
- Anfahrt: 35,00 €
- Arbeitszeit:
68,00 € regulärer Stundenlohn
+50 % Notdienstzuschlag
= 102,00 €
Die erste angefangene Arbeitsstunde wird immer vollständig abgerechnet. Jegliche weitere Arbeitszeit wird in angefangenen viertelstündlichen Schritten abgerechnet. Berechnet wird zur Arbeitszeit am Einsatzort zusätzlich auch immer die Anfahrtszeit des Monteurs.
Falls ein Garantiefall vorliegt, fällt für Sie lediglich die Notdienstpauschale zuzüglich der 50% des Notdienstzuschlags an.
7. Rechnungsstellung und Zahlungsziel
Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem Notdiensteinsatz während der regulären Büroarbeitszeit. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungseingang.
8. Zugang zur Anlage
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dem Monteur uneingeschränkten Zugang zur betroffenen Anlage zu ermöglichen.
Kann der Zugang unerwartet nicht gewährt werden oder ist niemand vor Ort, gilt der Einsatz als durchgeführt und wird mit der angefangenen Arbeitsstunde gemäß den oben genannten Konditionen berechnet.
9. Fehlalarm und Bedienfehler
Einsätze aufgrund von:
- Fehlalarm
- Bedienfehlern
- kundenseitigen Einstellungen
werden vollumfänglich zu den genannten Notdienstkonditionen berechnet.
10. Beauftragung
Die telefonische Kontaktaufnahme während der Notdienstzeiten mit einem anschließenden Wunsch nach einem Einsatz stellt einen verbindlichen Auftrag dar.
Ein Anspruch auf sofortiges Ausrücken besteht nicht. Einsätze erfolgen nach Verfügbarkeit des diensthabenden Monteurs.
11. Haftung
Der Notdiensteinsatz erfolgt als zeitlich begrenzte Sofortmaßnahme zur Gefahrenabwehr.
Eine Haftung für Folgeschäden, die trotz fachgerechter Ausführung der Notmaßnahme entstehen, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.